AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle
unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern (im folgenden Kunden), die
Unternehmer iSd § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen sind.
2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige
Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen
müssten.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB
des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, zB auch
dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Ve rtrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns
gegenüber abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder
Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie
in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden
technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen,
Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen — auch in
elektronischer Form — überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vorbehalten.
2. Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich
aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot
innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
3. Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklä rt werden.
4. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusagen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlichen Ve rtrags hinausgehen.

III. Leistungsumfang von Instandsetzung, Ersatzteilen

1. Der Umfang gewünschter Instandsetzungen ist vom Kunden anzugeben. Sofern dies nicht
möglich ist, legen wir den Umfang der Instandsetzung nach Rücksprache mit dem Kunden
fest.
2. Stellt sich im Verlauf der Festlegung des Auftragsumfangs heraus, dass die Instandsetzung
wegen eines Mangels des zu reparierenden Teiles des Motors bzw. der Maschine unmöglich
oder unwirtschaftlich ist, sind wir berechtigt, die bis zu dieser Feststellung geleisteten Arbeiten
in Rechnung zu stellen, sofern die Undurchführbarkeit der Reparatur nicht in unseren Verantwortungs-
und Risikobereich fällt.
3. Wir haften nicht für Mängel, die sich aus Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergl.) und
Angaben des Kunden ergeben. Liefermöglichkeiten und Wahl der zu verwendenden Teile
bleiben vorbehalten.

IV. Leistungsfrist und Leistungsverzug

1. Die Leistungsfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Beauftragung
angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Leistungsfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.
2. Sofern wir verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu ve rtreten haben,
nicht einhalten können — zB Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten - , werden wir den
Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue
Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich,
sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Ve rtrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen;
eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Unsere
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschri ften über die
Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB Unmöglichkeit oder
Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben
auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. X. 4 dieser AGB.
3. Der Eintritt unseres Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschri ften. In
jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Leistungsverzug,
so kann der Kunde pauschalie rten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die
Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Leistungspreises,
insgesamt jedoch höchstens 5% des Leistungswerts. Uns bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden
als vorstehende Pauschale entstanden ist.

V. Lieferung, Gefahrtragung, Abnahme, Annahmeverzug

1. Die Lieferung von Teilen zur Durchführung der Leistung erfolgt ab Werk, wo auch der
Erfüllungsort ist. Auf Verl angen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen
Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die
Art der Versendung (insbesondere Tr ansportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst
zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Unterg angs und der zufälligen Verschlechterung der Teile geht
spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Bei Versendung geht jedoch die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr
bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine
Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen
gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind
wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen
(zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 0,5
% des Leistungswerts pro Kalende rtag, beginnend mit der Leistungsfrist, bis maximal
insgesamt 5 % des Leistungswerts.
Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere
Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt;
die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als
vorstehende Pauschale entstanden ist.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Im Fall der Versendung (V.1) trägt der Kunde die Tr ansportkosten ab Werk und die Kosten
einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren,
Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
3. Der Leistungspreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung
und Lieferung bzw. Abnahme der Leistung. Bei Ve rträgen mit einem umfangreichen
Materialaufwand und langfristigen Arbeiten sind wir berechtigt, eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsstellung.
4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Leistungspreis ist
während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir
behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber
Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.
5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleibt IX.
6. unberührt.
6. Wird nach Abschluss des Ve rtrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Leistungspreis
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (zB durch Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur
Leistungsverweigerung und — gegebenenfalls nach Fristsetzung — zum Rücktritt vom Ve rtrag
berechtigt (§ 321 BGB). Bei Ve rträgen über die Herstellung unve rtretbarer Sachen (Einzelanfertigungen),
können wir den Rücktritt sofo rt erklären; die gesetzlichen Regelungen über die
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberüh rt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen
aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesiche rte Forderungen) behalten
wir uns das Eigentum an von uns geliefe rten Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe
Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Leistungspreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Ve rtrag zurückzutreten
und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktri tts herauszuverlangen.
Zahlt der Kunde den fälligen Leistungspreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur
geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung
gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich
ist.
4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiter zu veräuße rn und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend
die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem We rt, wobei wir als
Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für
das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt geliefe rte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
an. Die unter 2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten
uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist
dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%,
werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

VIII. Pfandrecht, Sicherungsabtretung

1. Bei Bearbeitung oder Instandsetzung von Gegenständen steht uns wegen unserer
Forderung aus dem Ve rtrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz
gelangten Gegenständen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Arbeiten geltend gemacht
werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig
sind.
2. Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung
abgeholt, können wir mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt
die Abholung nicht spätestens 3 Monate nach Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung
zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichte fahrlässige Beschädigung oder Untergang.
Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden.
Wir sind berechtigt, den Gegenst and nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer
Forderungen zum Verkehrswe rt zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu
erstatten.
3. Sofern wir für den Kunden Gegenstände bearbeiten oder instandsetzen, die nicht ihm,
sondern Dritten gehören, tritt der Kunde den ihm gegen den Dri tten erwachsenden
Vergütungsanspruch schon jetzt in Höhe des Rechnungswerts unserer Leistung an uns ab.
Soweit wir Schäden oder Defekte beheben oder beseitigen, für deren Behebung oder
Beseitigung der Kunde Ersta ttung der ihm entstandene Kosten oder Aufwendungen von
Dritten - zB Versicherungen — verlangen kann, tritt der Kunde seine Ansprüche schon in Höhe
des Rechnungswerts unserer Leistungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen an.
Ungeachtet der Abtretungen und unserer Einziehungsrechte ist der Kunde zur Einziehung
solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen hat uns der Kunde die zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und seinem Schuldner die Abtretung
mitzuteilen.

IX. Mängelrechte des Kunden

1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist in erster Linie die über die Beschaffenheit der
Leistung getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die als
solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen
oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Ve rtrag einbezogen wurden.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinba rt wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu
beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
4. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er bei der Lieferung von Teilen seinen
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der
Untersuchung oder später ein M angel, so ist uns hiervon unverzüglich schri ftlich Anzeige zu
machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt,
wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von
dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offen-sichtliche Mängel (einschließlich
Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen,
wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere
Haftung für den nicht angezeigten M angel ausgeschlossen.
5. Ist die gelieferte Sache oder Werkleistung m angelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung
zunächst nach unserer Wahl Beseitigung des M angels (Nachbesserung) oder Nachlieferung
bzw. Herstellung eines neuen Werks verlangen.
6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der
Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis
zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
7. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfiillung erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle
der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften
zurückzugeben.
B. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein M angel
vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt
heraus, können wir die hieraus entst andenen Kosten vom Kunden ersetzt verl angen.
9. Das gesetzliche Selbstvornahmerecht des Kunden bleibt unberüh rt. Von einer derartigen
Selbstvornahme sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht
nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen
Vorschriften zu verweigern.
10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden
zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist, kann der Kunde vom Ve rtrag zurücktreten oder den Leistungspreis mindern.
Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
bestehen nur nach Maßgabe von X. und sind im Übrigen ausgeschlossen.

X. Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von ve rtraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
2. Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist
unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
3. Die sich aus 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen
haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem M angel besteht, kann der Kunde nur
zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu ve rtreten haben. Ein freies
Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

XI. Verjährung

1. Abweichend von der gesetzlichen Regelung_ beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für
Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme
vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für ve rtragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn
die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer
kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in
jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. IX.
ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XII. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschl and unter Ausschluss aller internationalen und supr anationalen
(Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und
Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen
Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts
unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher — auch
internationaler — Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch auch
berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

XIII. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.